Gesammelte Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheber-, Marken-, Patent- und Computerrechtrecht


Was ist Computerrecht ? Datenmissbrauch bei Online-Shops

Deutsche Online-Shops verstoßen zum Teil massiv gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Interaktive Medien (www.iam-interactive.de) der
Fachhochschule Nordostniedersachsen. Bei der Untersuchung der fünf
umsatzstärksten Online-Shops (Amazon.de, Bol.de, Otto.de, Quelle.de und
Tchibo.de) wurde die Vereinbarkeit der Angebote mit den Vorgaben des
Fernabsatzrechts und des Teledienste- und Teledienstedatenschutzgesetzes
überprüft.

Laut Studie nutzten drei der überprüften Shops personenbezogene Daten der Kunden ohne deren gesetzlich vorgeschriebene Einwilligung, um das
Nutzerverhalten zu analysieren. Die Hinweise zum Datenschutz, sowie die
gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen seien oftmals nur schwer auf den
Webseiten zu finden. Das Teledienstedatenschutzgesetz verlangt jedoch,
dass die Hinweise für den Nutzer deutlich erkennbar sind.

Die Studie findet sich unter
http://www.iam-interactive.de/sites/downloads/Der_Shop_Check.pdf.

Beim Computerrecht geht es schon seit langem nicht mehr nur um Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Computer oder Monitore - das Computerrecht hat sich inzwischen zusammen mit der ihm zugrundeliegenden Technologie weiter entwickelt.

Neue Fragen im Computerrecht beziehen sich zum Beispiel auf die Umsetzung von Application-Service-Providing (ASP)-Verträgen, Outsorcingvereinbarungen oder Service Level Agreements (SLA).

Aber auch Aspekte des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der Benutzung von EDV-Anlagen stehen vermehrt im Mittelpunkt des weiten Bereiches des Computerrechts.

Sind Dongle-Umgehungen rechtmäßig?

Erläuterungen

Der Dongle, zu deutsch "Kopierschutzstecker", ist eine Hardwareeinheit, die an die Drucker- oder die USB-Schnittstelle des Computers angeschlossen wird. Das durch das Dongle geschützte Programm ist ohne die hierin enthaltenen elektronischen Schaltungen nicht lauffähig.

Problematisch sind die Einschränkungen der Computerfunktionen, die meist bei der Nutzung von Dongles entstehen können. Es kann beispielsweise zu Störungen der Schnittstellenfunktion führen (z.B. Druckprobleme bei transparenten Dongles).

Seinen Namen hat der Dongle laut eines Newsgroupmitgliedes vom Software-Entwickler Don Gall, der, nachdem er durch Raupkopierer kein Geld mehr mit seiner Software verdienen konnte, den Dongle als Schutzmechanismus erfunden haben soll. Hauptzweck ist die Verhinderung des lizenwidrigen Missbrauchs von - meist teuren und umfangreichen - Softwarepakten.

Rechtsprechung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf kommt in einem Urteil vom 27.3.1997 (20 U 51/96) zum Ergebnis, dass das nicht genehmigte Entfernen eines Dongles und das Umkopieren des "entdonglierten" Programms von einer CD-Rom auf Disketten urheberrechtswidrig ist. Der Beklagte hatte in Computerzeitschriften damit geworben, er könne die Steuerungssoftware so umprogrammieren, dass das Programmpaket auch ohne den Schutzstecker betrieben werden kann. Dass er die Kunden bei Vertragsschluss schriftlich zur Beachtung ihrer Lizenzvereinbarungen mit dem Softwarehersteller ermahnte, nutzte ihm vor Gericht nichts.

Es steht ihm urheberrechtlich weder zu, die Software umzuarbeiten noch auf eine Diskette zu kopieren (§§ 97 I 1, 69c I 2 UrhG). Die "Entdonglierung" ist nach Ansicht des Gerichts auch nicht als (zulässige) Herstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Software i.S.d. § 69 d Abs. 1 UrhG anzusehen. Allerdings konnte es dem Beklagten nicht untersagt werden, sein selbstentworfenes Programm zur "Entdonglierung" zu vertreiben.


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