Urteile zum Wettbewerbsrecht - Antwortpflicht des Abgemahnten
Abgemahnte müssen fristgemäss auf die Abmahnung reagieren, wenn sie keine Kosten tragen wollen. - Handy für 0,00 DM :
Zwar liegt weder ein Wettbewerbsverstoss unter dem Gesichtspunkt unlauteren Anlockens noch ein Verstoss gegen die Zugabeverordnung vor, aber u.U. ein wettbewerbswidriger Verstoss gegen die PreisangabenVO. - Benetton-Werbung:
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