Urteile zum Wettbewerbsrecht
  • Antwortpflicht des Abgemahnten
    Abgemahnte müssen fristgemäss auf die Abmahnung reagieren, wenn sie keine Kosten tragen wollen.

  • Handy für 0,00 DM :
    Zwar liegt weder ein Wettbewerbsverstoss unter dem Gesichtspunkt unlauteren Anlockens noch ein Verstoss gegen die Zugabeverordnung vor, aber u.U. ein wettbewerbswidriger Verstoss gegen die PreisangabenVO.

  • Benetton-Werbung:
    Werbung kann von Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sein.


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