Mitwohnzentrale.de des OLG Hamburg: Die Domain mitwohnwohnzentrale.de wird wegen Behinderungswettbewerb (Kanalisation der Kundenströme) im Streit zweier Mitwohnzentralen für nicht monopolisierbar gahalten. Kommentar hier...
BGH "mitwohnzentrale.de": Der BGH (mitwohnzentrale.de) hat in seinem am 17. Mai 2001 verkündeten Urteil die Entscheidung des OLG Hamburg aufgehoben, so dass nunmehr Gattungsbezeichnungen als Domainnamen wieder grundsätzlich zulässig sind. Allerdings hat der BGH schon einen Ausblick auf zukünftige Kriterien eines wettbewerbswidrigen Verhaltens angedeutet.