OLG Frankfurt/M – “alcon.de”

Urteil vom 04.05.2000 – 6 O 81/99

Fehlt es wegen bestehender Branchenferne an einer kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr zwischen zwei identischen Unternehmeskennzeichen, steht dem prioritätsälteren Unternehmen gegen die aus dem gemeinsamen Firmenbestandteil gebildete Internet-Domain des jüngeren Unternehmens kein Unterlassungsanspruch zu.

Copyright © 2002 Michael Horak