Bestellung eines Ausländers zum GmbH-Geschäftsführer

Beschluß OLG Köln Az: 2 Wx29/98 (vom 26.10.1998)

Quelle: NZG 1999, 269

Ausländer können zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen.
In diesem Fall muß sichergestellt sein, daß sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer im Inland nachkommen können. Für sie muß jederzeit die Möglichkeit der Einreise in das Inland bestehen.
Aus § 6 II 3 GmbHG ergibt sich eine Prüfungspflicht des Registergerichts, ob dem Geschäftsführer die Erfüllung seiner Aufgaben im Inland möglich ist. Bei Zweifeln an der Einreisemöglichkeit ist das Registergericht befugt, von dem Geschäftsführer den Nachweis zu verlangen, daß er eine Erlaubnis zu ständigem Aufenthalt im Inland hat oder jederzeit eine Aufenthalterlaubnis zur Durchführung von Geschäftsreisen erhalten kann.

Copyright © 2002 Michael Horak