BGH - I ZR 110/90 - Urt. v. 12.03.92

- OLG München -

ac-pharma


Auch bei einer geringen Kennzeichnungskraft des Firmenschlagwortes "ac-pharma" ist bei Branchenidentität die kennzeichnungsrechtliche Verwechslungsgefahr mit "A.C.A.-Pharma" jedenfalls in klanglicher Hinsicht nicht zu verneinen. (basierend noch auf § 16 I UWG).

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